Checkliste für Bauherren

Sie erwägen zu bauen, wissen aber nicht wo und wie am besten anzufangen ist? 

Als erste Orientierungshilfe finden Sie hier eine Checkliste zu Themen, die Sie beim kostenfreien Erstgespräch mit Architekten ansprechen oder sich schon im Vorfeld überlegen können. So erhalten Sie einen Eindruck von der Gesamtheit Ihres Bauvorhabens – und auch von Ihrem Ansprechpartner. Ihr Architekt ist Ihr Fachmann bei all diesen Fragen. Natürlich freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren. Wir helfen Ihnen dabei, sich im Dschungel der verschiedenen Themen zurechtzufinden und Ihre Wünsche zu konkretisieren. Dabei weisen wir Sie rechtzeitig auf mögliche Stolperfallen hin. 

Damit Sie von Anfang an Freude an Ihrem neuen Haus haben!

Planung

  • Ist bereits ein Raumprogramm vorhanden? Wunschliste der Räume mit Größe, Anordnung gegenseitigen Beziehungen, etc.?
  • Geschossigkeit? Zwei- oder dreigeschossig?
  • Bauform? Stil? Gebaute Beispiele, die Ihnen gefallen? Fotos von Häusern oder auch Zeitungsausschnitte können beim Erstgespräch hilfreich sein.

Baurecht

  • Ist ein Bebauungsplan vorhanden? § 34 BauGB?
  • Welche Ortssatzungen sind zu beachten?
  • Stellplatzbedarf nach gemeindlicher Stellplatzsatzung.
  • Besondere Situation vorhanden? Biotop? Hang? Fernwärme, etc.?
  • Haben Sie bereits eine Vorab-Info im Bauamt eingeholt?

Kosten

  • Realistischer Kostenrahmen?
  • Vorab- Kostenschätzung durch Architekt nach m² Nutzfläche bzw. m³ umbautem Raum.
  • Nebenkosten wie Planung, Statik, Vermessung, Fachplaner (ENEV / KFW- Nachweis, Lüftung, Brandschutz, evtl. Freiflächen- bzw. Baumbestandsplanung, Lärmschutz, Prüfsachverständige (z.B. bei Tiefgaragen), Finanzierung, SIGEKO, etc.) und Gebühren machen in der Regel zwischen 25% und 30% der Baukosten aus. Wichtig: Architekten und Baufirmen kalkulieren normalerweise mit Nettopreisen!

Termine

  • Witterung beachten: I.d.R. kein Aushub zwischen Dezember und April.
  • Bei notwendigen Baumfällungen Schonzeiten beachten: Zwischen Ende März und Ende September sind Fällungen bei verschiedenen Gemeinden untersagt.

Versicherung

  • Bauherren haften für die Baustelle. Daher ist eine Bauherrenversicherung vor Baubeginn abzuschließen.
  • Bei größeren Bauvorhaben ist laut Baustellenverordnung ein Sicherheits- und Gefahrenkoordinator (SIGEKO) einzubinden.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an. Herr Czerny ist erreichbar unter Tel. 0171 8352839 oder info@baupoeten.de. Wir freuen uns, wenn Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren möchten.